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  • AutorenbildDieter Maiwert

Hopfen, Malz und Wasser

Wenn Gebote erforderlich sind, die befolgt werden sollen, müssen sie verständlich sein. Wie das funktioniert, zeigt das Reinheitsgebot für Bier anno 1516: ..Gerstenmalz, Hopfen

und Wasser, aus nichts Anderen sonst soll Bier bestehen."


Das ist einfach zu verstehen und eindeutig. Grund dieser Zutatenbeschränkung war, dass viele Braumeister ihren Bier-Sud mit absonderlichen Extrakten und Kräutern anreicherten, einige auch mit Drogen. Die Wirkungen des Gebräus waren nicht einschätzbar und konnte, je nach Durst und Menge, Wesensveränderungen, Wahnvorstellungen, die „Raserei" oder von jedem ein bisschen verursachen. In den leider seltensten Fällen kippten die Zecher gleich nach hinten weg,

bevor die Sauftaten folgen konnten. Die Lösung, die wilden Räusche zu verhindern, war die Zutat Hopfen im Bier, der beruhigend und dämpfend wirkt. Zu viel des Guten lässt nun den Säufer sanft einschlafen - Frieden im Land! Das erste Lebensmittelgesetz war geboren. Reinheit war also nicht das Gebot der ersten Stunde, im Gegenteil: Der Gärprozess wurde durch Verunreinigung eher zufällig ausgelöst. Es wird überliefert, dass gar Spucke als Beschleuniger half.


Hefekulturen und Mikroorganismen waren noch unbekannt, der Verlauf der sogenannten „Spontangärung" war nicht vorhersehbar, die eine gleichbleibende Qualität hätte gewährleisten können. Gerstenmalz war auch nicht der geschmackliche vielmehr sollten die anderen Getreidesorten dem Brot vorbehalten bleiben. Später wurde das Reinheitsgebot der Zeit angepasst, Roggen und Weizenbiere folgten. Ohne diese Nachbesserung des Gebotes bliebe das Weizenbier - das ich gerne trinke - immer noch „unrein". Beruhigend, dass sich das änderte,


Verbraucherschutz ist wichtig! Nur heute dient das Reinheitsgebot nicht dem Verbraucher, sondern den Brauereien selbst vor der Konkurrenz. Und denen wird kräftig in den Sud gespuckt, weil was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Wie zum Beispiel Reis und Mais, aus dem vorzugsweise ausländischen Biere bestehen. Pfui Teufel'? Nur umgekehrt wird auch kein Schuh daraus, denn was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt - und das ist jede Menge: Hopfenextrakte, Farbstoffe, Schaumstabilisatoren oder unaussprechliche Klärmittel wie das

Polyvinylpolypyrrolidon, Süßstoffe und zur Verlängerung der Haltbarkeit dienen viele andere chemische Helferlein.


Reinheitsgebot? König Gambrinus und Herzog Wilhelm IV würden sich gemeinsam im Grabe umdrehen und mit Grausen abwenden!

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